Kommunal Spezial

Seit November 2002 ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof gefällt worden, dass wohl jedem Leiter eines Grünflächenamtes Sorgen bereiten wird.

Denn als Konsequenz aus diesem Urteil resultiert die zwingende Notwendigkeit, bei allen Mäharbeiten eine Schutzwand einzusetzen. Sie soll den Steinschlag und damit mögliche Personen- und Sachschäden verhindern. Hinzu kommt, dass immer mehr Versicherungen eine Haftung für Arbeiten mit Motorsensen im Stadt- und Ortsbereich ablehnen. In der Praxis führt dies zu einem höheren personellen und damit auch finanziellen Aufwand bei der Pflege kommunaler Grünflächen. Da bei der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter kaum in Frage kommt, führt dies neben Unmut bei den Bürgern zu Beschwerden und zu einem Leistungsrückgang.

Die Problematik des Steinschlages kann mit dem ERGO-SCHNITT Gras- und Gestrüppschneideblatt mit klappbarem Kanten- und Rindenschutz ohne hohen Kostenaufwand verhindert werden.

Informationen zum Gras- und Gestrüppschneideblatt finden Sie hier.

Informationen zum klappbarem Kanten- und Rindenschutz finden Sie hier.

Informationen zum Gerichtsurteil und Pressetexte finden Sie hier.

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